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Hilfe
Onlinedruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
– Arbeitsgerichte –
 
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen der von Ihnen in dem Verfahren als Antragsgegner / Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Partei nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dieser Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies nötigenfalls nach. Sonst könnte die in Anspruch genommene Partei dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im Einzelnen Sie von ihr verlangen.



Beidseitiger Druck (Duplexdruck)
Bitte verwenden Sie für den Druck einen duplexfähigen

Einseitiger Druck von Vorderseite und Rückseite (Simplexdruck)
Bitte drucken Sie die 6 Vorderseiten hintereinander aus legen Sie das Papier wieder ein und drucken Sie die 6 Rückseiten in entsprechender Reihenfolge auf die Rückseiten.

Ausfüllhinweise

Von Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren mit Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.
Bei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum können Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 5fach beifügen und in dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.


Zu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes
  1. Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren zuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die von Ihnen in dem Verfahren in Anspruch genommene Partei (Antragsgegner / Antragsgegnerin) ihren Wohnsitz hat, bei Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis auch das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (z.B. Beschäftigungsort).
     
  2. Antragsgegner/Antragsgegnerin ist mit Vorname und Name (wenn nötig auch Beruf oder Zusatz wie "jun.") bzw. vollständiger Firmenbezeichnung oder Behördenname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort so genau zu bezeichnen, dass Verwechslungen ausscheiden. Postfachangabe ist unzulässig.

    Bei Gesellschaften und juristischen Personen (z.B. OHG, KG, GmbH, AG) ist die vertretungsberechtigte Person im Anschriftenfeld mit anzuführen, und zwar anschließend an die Firma oder den Namen überleitend mit den Worten "vertreten durch...".

    Ist die in Anspruch genommene Partei eine nicht prozessfähige natürliche Person (z.B. minderjährig), so sind im Anschriftenfeld nur die Person oder Personen (z.B. Eltern) zu bezeichnen, von der oder von denen sie gestzlich vertreten wird. Die nicht prozessfähige Partei wird in diesen Fällen in dem Leerfeld in der Zeile bei 4 bezeichnet (z.B. mit den Worten "gegen Ihren bei Ihnen wohnenden Sohn..."). Das Wort "Sie" in der Zeile bei 4 ist in diesen Fällen zu streichen.

    Werden mehrere Personen in Anspruch genommen (z.B. Eheleute), so ist für jede von ihnen ein eigener Onlinedruckstz auszufüllen und in dem Kästchen bei 14 jeweils die Zahl der ausgefüllten Onlinedrucksätze (z.B. bei Eheleuten als Antragsgegner die Zahl "2") anzugeben. Im Anschriftenfeld 2 wird in jedem Onlinedrucksatz nur eine Person bezeichnet. Auf die übrigen wird die in der Zeile bei 4 hingewiesen, und zwar anschließend an das Wort "Sie" mit dem Wort "und...", so dass es z.B. bei Eheleuten in dem Onlinedrucksatz für den Mann heist "gegen Sie und Ihre Ehefrau...", in dem Onlinedrucksatz für die Frau "gegen Sie und Ihren Ehemann...". Beachten Sie bitte auch die Hinweise unten zu 4.

  3. Antragsteller / Antragstellerin ist mit Vorname und Name bzw. vollständiger Firmenbezeichnung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort genau zu bezeichnen. In gleicher Weise ist eine Person zu bezeichnen, die den Antragsteller/die Antragstellerin gesetzlich vertritt oder der Prozessvollmacht erteilt ist. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im Anschriftenfeld bei 11 ist unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Konto mit Bankleitzahl anzugeben. Sie können hier auch Ihre Telefonverbindung angeben.
     
  4. Vgl. die Erläuterungen zu 2. Gesamtschuldnerschaft (§ 421 BGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kommen; sie kann in der Regel nur angenommen werden, wenn sich die in dem Verfahren als Antragsgegner/Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Personen gemeinschaftlich zur Zahlung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie die ganze Forderung einschließlich Zinsen, sonstigen Nebenforderungen und Auslagen für dieses Verfahren gegen jede dieser Personen geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist.
     
  5. Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln zu bezeichnen, ihre Beträge in EUR
    Typische Bezeichnungen der Hauptforderungen sind z.B.:
    Arbeitsentgelt für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)
    Gratifikationen aus Anlass ... (brutto oder netto)
    Entgeldfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)
    Auf Grund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts ... vom ... (GSchNr....) gepfändete und zur Einziehung überwiesene oder auf Grund Abtretungserklärung vom ... abgetretene Entgeldansprüche des ... (name und Anschrift des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin) für die Zeit vom ... bis ... .
    Schadenersatzanspruch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wegen ...

    Forderung aus Entgeltüberzahlung für die Zeit vom ... bis ...

    Auch sonstige Forderungen sind unverwechselbar, d.h. vor allem mit Zeitangabe, so genau wie möglich zu bezeichnen. Die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts muss sich aus der Bezeichnung ergeben.

    Nur für Kreditgeber oder Zessionar bei Anspruch aus Vertrag, für den das Verbraucherkreditgestz gilt: Machen Sie die zusätzlich vorgeschriebende Angabe in Form "Anspruch aus Vertrag vom ... , für dn das VerbrKrG gilt. Effektiver / Anfänglicher effektiver Jahreszins ... %". Im Falle des § 5 VerbrKrG genügt die Form "Anspruch aus Vertrag, für den das VerbrKrG gilt".

    Nu für Unternehmer oder Zessionar bei Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 504 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Bitte machen Sie die zusätzlich vorgeschriebene Angabe in der Form "Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 504 BGB vom ... . Effektiver / Anfänglicher effektiver Jahreszins ... %". Im Fall des § 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt die Form "Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 504 BGB".
     
  6. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anspruch von einer Leistung abhängt, den Sie der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in) noch zu erbringen haben. Zu der Frage müssen Sie sich erklären, Ihr Antrag kann sonst zurückgewiesen werden.
     
  7. Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme einzutragen. Bitte geben Sie die Einzelbeträge im Feld 5 an, soweit es sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer Zusammenstellung (z.B. Rechnung, Kontoauszug) handelt, die der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in) bereits vorliegt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem Zinsfuß ("... % jährlich/monatlich"), dem zu verzinsenden Geldbetrag ("aus ... EUR") und dem Zeitraum ("vom ... bis...", "ab ...").
     
  8. Als Nebenforderung können hier auch für einen zurückliegenden Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben werden. Bei mehreren selbstständigen Nebenforderungen soll - entsprechend der Praxis bei der Bezeichnung mehrerer Hauptforderungen - in das Betragsfeld der Gesamtbetrag eingetragen werden, die Einzelbeträge mit der Bezeichnung im hierfür vorgesehenen Feld neben Betragsfeldern 7, 8 und 9. Sofern der Schreibraum nicht ausreicht, sind die Einzelbeträge mit Bezeichnung auf einem 5fach bezufügenden Blatt anzuführen, auf das dann im Feld neben den Betragsfeldern 7,8, und 9 Bezug genommen wird. Keiner aufgeschlüsselten Bezeichnung nach Einzelbeträgen bedürfen Nebenforderungen, die typische, durch den Verzug entstandene Schäden zusammenfassend bezeichnen (z.B. "Porto", "Telefon", "Schreibauslagen für zweite und weitere Mahnungen" oder "Auslagen für Auskunft über Wohnort des Antragsgegners").

    Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
     
  9. Auslagen für dieses Verfahren, die Sie in dem Feld angeben können, sind z.B. die Kosten dieses Vordrucksatzes und das Porto für die Einsendugn an das Gericht. Nicht geltendmachen können Sie hier die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung (siehe auch Hinweis unter 8).
     
  10. Die Gerichtskosten werden erst nach Beendigung des Mahnverfahrens eingezogen. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben. Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühr und die Auslagen für die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens fällig.
     
  11. Wiederholen Sie hier Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei 3 darf nicht Bezug genommen werden.
     
  12. Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige Verfahren durchgeführt werden soll.
     
  13. Nur von einem / einer Bevollmächtigten anzukreuzen.
     
  14. Nur ausfüllen, wenn in dem Verfahren als Antragsgegner / Antragsgegnerin mehrere Personen in Anspruch genommen werden (s. oben letzter Absatz zu 2).


Weiteres Verfahren


Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung des Mahnbescheides auftreten, zunächst ist die Zustellungsnachricht (s. rechts oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).

Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nachricht.




1. Blatt 6 des Onlinedrucksatzes ist für die Akte bestimmt und muss nach dem Ausfüllen abgetrennt werden.
2. Blatt 6 können Sie auch als Entwurfsblatt verwenden.
3. Bitte reichen Sie die Blätter 1 bis 5 zusammenhängend beim Arbeitsgericht ein.