E-Mail/Passwort:   
Faq's
Es ist mein erstes arbeitsgerichtliches Mahnverfahren. Wie ist der Verfahrensablauf?

Eine Übersicht zum Verfahrensablauf finden Sie hier.



Ich höre ein "Klick" - Geräusch wenn ich auf das gewünschte Bezahlverfahren klicke und komme dann nicht weiter. Was ist das ?


Sie benutzten vermutlich den Internet Explorer mit aktiviertem Popup - Blocker. Diesen müssen Sie für die E - Paymentverfahren zumindest temporär deaktivieren z.B. indem Sie während Sie auf das gewünschte Verfahren klicken, gleichzeitig die Shift - Taste gedrückt halten.


Warum werden die Daten nicht im Formular gespeichert nach dem Klick auf die Schaltfläche speichern?


Sie benutzten vermutlich einen alten Browser. Bitte installieren Sie den per Windows Update einen aktuellen Internetexplorer oder eine aktuelle Version von Mozilla Firefox.


Was ist der rechtliche Hintergrund des arbeitsgerichtlichen Mahnbescheides?

Das Mahnverfahren beruht auf § 46 a Abs. 1 - 3 Arbeitsgerichtsgesetz in Verbindung mit § 688 Zivilprozessordnung. Es ist ein einfacherer und günstigerer Weg zur gerichtlichen Durchsetzung von Lohnansprüchen etc. als ein "richtiges" Gerichtsverfahren. Die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren trägt jede Partei selbst in erster Instanz. Lediglich die Auslagen für das Mahnverfahren trägt der Antragsgegner wenn er den Anspruch bezahlt in der Regel.


Wie ist das dann mit den Kosten sonst im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren?

Bei arbeitsrechtlichen Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also Schuldner und Gläubiger Kosten für das Gericht sowie die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner zu tragen. Nur die Mahnkosten (Kosten für das Formular + Porto) trägt der Antragsgegner wenn er den Anspruch bezahlt (in der Regel).  Falls der Richter den Kostenbetrag für das Mahnen nur teilweise Ihnen zugesteht, so würden auch wenn die Hauptsache erledigt ist, die Gerichtskosten bei einem Urteil auf die Parteien aufgeteilt werden z.B. 50 € Gerichtskosten davon für den Antragsteller 15 € und für den Antragsgegner 35 €. Es ist also tunlichst angeraten sich auf die Mahnkosten zu beschränken, die der Richter in der Regel anerkennen muss. Also z.B. 14,99 € Mahnverfahren + 1,45 € Porto = 16,44 €.

 

Was passiert nach dem Stellen des Antrages?

Das Arbeitsgericht prüft den ausgefüllten Antrag auf formale Richtigkeit (u.a. darauf, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind bzw. die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden). Die Richtigkeit Ihrer Forderung wird dagegen nicht untersucht. Das Arbeitsgericht erlässt anschließend den Mahnbescheid und stellt diesen dem Schuldner zu. Dieser kann nun die Forderung begleichen oder innerhalb von einer Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

 Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Der Arbeitgeber sieht, dass Du es ernst meinst, und bezahlt den Lohn.
  2. Der Arbeitgeber will den Lohn nicht zahlen; dann muss sie beim Arbeitsgericht binnen einer Woche Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen; damit kommt es automatisch zur Einleitung eines ordentlichen Arbeitsgerichtsverfahrens (Kreuzchen nicht vergessen). Du kannst das Verfahren natürlich jederzeit beenden, indem Du Deine Lohnforderung zurückziehst.
  3. Günstig für Dich ist auch, wenn der Arbeitsgeber gar nicht reagiert: In diesem Fall erhältst Du auf Antrag vom Gericht nach einer kurzen Frist ohne weitere Verhandlung einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" über die ausstehende Lohnsumme, mit dem Du über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, das für den Sitz/Wohnort des Schuldners zuständig ist, eine GerichtsvollzieherIn mit der Eintreibung Deines Lohnes beauftragen kannst.


Was passiert wenn ich als Kläger den Gütetermin verpasse?

Da gibt es nun 2 Möglichkeiten:

a. Der / die Beklagete erscheint und beantragt ein Versäumnisurteil
-> Sie würden verlieren.
-> Sie können jedoch gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen und darlegen, waru sie nicht erscheinen konnten.
Waren Sie krank, im überlangen Stau etc.? Argumentieren Sie schlüssig.
b. Es ist keine Seite erschienen. Nun ruht das Verfahren.
-> Sofern Sie Ihren Anspruch durchsetzen wollen, müssen Sie einen neuen Verhandlungstermin beantragen. Auf Antrag wird sodann ein neuer Termin bestimmt bei dem sie nun erscheinen sollten! Beantragen Sie ein Versäumnisurteil sofern die Gegenseite nicht erscheint.
 
Noch bevor Sie die Post bekommen sollten Sie bei Gericht anrufen und sich erkundigen. Ggf. macht es Sinn direkt einen neuen Termin zu beantragen, wenn keine Seite erschien und nicht erst auf die postalsiche Nachricht des Gerichtes  zu warten.